Regeln

Regeln für den arena Alpen Open Water Cup

Teilnahme und Wertung beim arena AOWC erfolgt automatisch durch die Meldung bei einer der veröffentlichten Einzelveranstaltungen auf der Cup-Strecke.

Es werden maximal 6 der 13 veröffentlichten Rennen gewertet, alle weiteren Rennen gelten als Streichresultat. Es wird/werden das/die Rennen mit der geringsten erreichten Punktzahl laut veröffentlichter Punktetabelle gestrichen. Auch Teilnehmer/innen, die nicht die maximale Anzahl von 6 Wertungsrennen absolviert haben, bleiben mit den erreichten Punkten in der Wertung.

Unabhängig von der Klasseneinteilung der jeweiligen Veranstaltung erfolgt die Cupwertung in je fünf Altersklassen weiblich und männlich wie folgt:

  • Junioren: 1999 bis 2008
  • Masters 1: 1983 bis 1998
  • Masters 2: 1973 bis 1982
  • Masters 3: 1963 bis 1972
  • Masters 4: ab 1962 und älter

Sofern der örtliche Veranstalter eine andere Einteilung vornimmt, wird diese automatisch in das vom arena AOWC verwendete System transferiert.

Die aktuelle Gesamtwertung wird schnellstmöglich nach der Veranstaltung erstellt und auf dieser Homepage veröffentlicht. Einsprüche gegen die Wertung müssen innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung der Wertung schriftlich an markus.fueller63@gmail.com übermittelt werden.

Das Tragen eines Neoprenanzugs hängt von den Vorgaben der jeweiligen Einzelveranstaltung ab, hierbei kann im Einzelfall (z.B. Fuschlsee Crossing) auch das Tragen eines Neoprenanzugs generell verpflichtend sein. Normalerweise kann aber von folgender Regelung ausgegangen werden: unter 18,0 Grad ist der Neoprenanzug Pflicht, ab 24.0 Grad verboten.
Je nach äußeren Bedingungen (Wassertemperatur knapp unter 24 Grad bei gleichzeitiger starker Sonneneinstrahlung o.ä.) behalten sich alle Veranstalter vor, das Tragen eines Neoprenanzugs mit Blick auf gesundheitliche Gefährdungen der Teilnehmer/innen auch bei Wassertemperaturen unter 24 Grad zu verbieten. Ebenso ist in Ausnahmefällen möglich, dass in Rücksprache mit den Wasserwachten und aufgrund der Auflagen in den Genehmigungsbescheiden eine Neoprenpflicht bei einer Wassertemperatur über 24 Grad verhängt wird, zum Beispiel wenn durch starke Wellen, nahendes Gewitter, starken Wind eine besondere Gefährdungslage entsteht.

Je nach Wettkampfbedingungen und Sicherheitsauflagen der Genehmigungsbehörden behalten sich alle Veranstalter vor, die Teilnehmer/innen zum Tragen von zusätzlichem Sicherheitsequipment zu verpflichten, so zum Beispiel zum Mitführen einer RESTUBE-Boje bei starkem Wellengang, ausschließlich für Nicht-Neopren-Schwimmer oder einer beleuchteten Boje bei einem Nachtschwimmen (z.B. Vollmondschwimmen). Die zusätzliche Sicherheitsausrüstung wird hierbei jeweils vom Veranstalter kostenfrei gestellt, außer die Wettkampfbedingungen der Einzelveranstaltung enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ein abweichendes Prozedere. Ggf. muss jedoch seitens der Teilnehmer/innen eine Sicherheitsleistung (Pfand) für die leihweise Überlassung des Sicherheitsequipments gestellt werden. Dies kündigt der örtliche Veranstalter rechtzeitig vor dem Wettkampf auf der Webseite bzw. in einer Athleteninformation an.

Die Auswertung und Ehrung der Plätze 1 bis 3 aller Wertungsklassen erfolgt bei der Abschlussveranstaltung nach dem Wörthersee Schwimmen am 10. September 2022. Preise können nur persönlich vor Ort abgeholt werden, es erfolgt keine Nachsendung.

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